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Elektrische Anlagen und
Betriebsmittel im Unternehmen
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DGUV Vorschrift 3
vorher BGV a3 (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) Jeder Unternehmer ist verpflichtet eine wiederkehrende Überprüfung seiner elektrischen Betriebsmittel durchführen zu lassen. Das sind alle elektrischen Geräte, die mittels Netzstecker mit einer Stromquelle verbunden sind. Diese Prüfungen sind in bestimmten zeitlichen Abständen zu wiederholen | ||